Angebotene Rechtsgebiete

Ich berate und vertrete Sie als spezialisierter Rechtsanwalt für:

  • Raumplanungsrecht (Nutzungsplanerlassverfahren für Gemeinden und Private, wie Zonenpläne, Baureglemente, Überbauungsordnungen, Strassenpläne)
  • Kommunale Reglemente über Planungsmehrwertausgleich, Beratung bei Ausarbeitung von  Mehrwertabgabeverfügungen von Gemeinden
  • Öffentliches Baurecht (Baubewilligungsverfahren als Gemeinde, Bauherr oder Nachbarn)
  • Erschliessungsrecht (Planung, Bau und Finanzierung von Strassen, Leitungen, Eisenbahnen)
  • Abschluss von Infrastrukturverträgen
  • Öffentliches Beschaffungsrecht/Submissionsverfahren
  • Formelle und materielle Enteignungsverfahren
  • Abwasser-, Wasser-, Elektro- und Reklamereglemente
  • Umweltrecht
  • Privates Baurecht (Werkvertrag, SIA-Normen 118, 102 und 103 etc.)

Fälle in anderen Rechtsgebieten werden nur in Ausnahmesituationen angenommen.


Infos an Klientschaft

Interessenkollisionen werden abgeklärt und vermieden. Bei grösseren Mandatierungen (zum Beispiel durch eine Gemeinde) sichere ich zu, dass ich in diesen Rechtsbereichen während der Beratungszeit und eine gewisse Zeit danach, keine Privatpersonen in der Gemeinde beraten oder vertreten werde.

Ich bin darauf angewiesen, dass mir die Klientin oder der Klient alle Unterlagen zur Verfügung stellt und ehrlich mit mir zusammenarbeitet. Beim ersten Kontakt empfiehlt es sich, alle vorhandenen Unterlagen mitzunehmen, damit eine exakte und vollständige Beratung geschehen kann.

Akten werden von mir während 10 Jahre nach Abschluss archiviert; sie können bei Bedarf jederzeit herausverlangt werden. Private Dokumente gehen nach Mandatsabschluss an die Klientin oder den Klienten zurück.

Sämtliche Rechtseingaben werden von mir mit der Klientin oder dem Klienten vorgängig besprochen. Ich verhandle nicht mit Gegenanwälten ohne Zustimmung der Klientin oder des Klienten.

Mein Honoraransatz wird mit der Klientin oder dem Klienten ab Mandatsbeginn festgelegt.